Gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung – auch im Ausland & per Video

 



 

Das Pflegeteam Rödertal aus der Oberlausitz führt für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch – auf Wunsch auch im Ausland oder bequem per Videokonferenz.

 

Diese Beratung ist verpflichtend, wenn Sie Pflegegeld beziehen:

  • Pflegegrad 2 und 3: zweimal jährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal

 

Ob vor Ort, per Video oder im Ausland – wir beraten Sie persönlich, geben wertvolle Pflegetipps und sichern gemeinsam Ihren Anspruch auf Pflegegeld.

 

Sie wohnen im Ausland?

 

Kein Problem – wir sind trotzdem für Sie da! Gern führen wir Ihre Pflegeberatung per Videokonferenz durch. Wir unterstützen Sie auch bei:

 

  • Widersprüchen gegen Pflegegrad-Bescheide
  • Beantragung eines Pflegegrades
  • Höherstufung bei steigendem Pflegebedarf

Sie erreichen Ihre Krankenkasse nicht und hängen ewig in der Warteschleife? Bei uns nicht – wir sind direkt für Sie erreichbar und kümmern uns um Ihr Anliegen

 

Ihr Pflegeberater & Fachkrankenpfleger

Ringo Gornig  

 

 

📞 +49 35952 499800

📧 post@pflege-roedertal.de